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      Allgemeine Geschäftsbedingungen

      1- Vereinbarung


       

      In Ermangelung einer schriftlichen Vereinbarung besteht der zwischen COUTH INDUSTRIAL MARKING SYSTEMS S.L.U. (im Folgenden COUTH) und seinem Kunden unterzeichnete Vertrag aus dem vom Kunden ausgestellten schriftlichen Auftragsdokument (im Folgenden Auftrag) und der entsprechenden Bestätigung des schriftlichen Auftrags durch COUTH (im Folgenden Bestätigung).

      Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, bilden der Auftrag und die Bestätigung einen untrennbaren Bestandteil davon. Im Falle einer Unvereinbarkeit zwischen dem Vertragstext und der Bestätigung tritt der Inhalt der letzteren in vollem Umfang in Kraft, wobei im Falle einer Unvereinbarkeit zwischen beiden Dokumenten der Vertrag für den gesamten Inhalt aufgehoben wird, in denen beide nicht vereinbar sind.

      Wenn eine Vereinbarung in verschiedenen Phasen und mit verschiedenen Lieferungen ausgeführt werden muss und jede dieser Lieferungen dem Funktionieren einer separaten Vereinbarung folgen muss – was in Klausel 2 unten angegeben ist -, wird jede der Phasen oder Teillieferungen als eine individuelle Vereinbarung betrachtet und die Parteien werden sie getrennt und unabhängig voneinander bearbeiten.

      2- Bestellung und Auftragsbestätigung


       

      Die Bestellung muss in schriftlicher Form per Post, E-Mail, Fax oder einem anderen Medium, das den Inhalt der Bestellung schriftlich festhält, übermittelt werden.

      Die Auftragsbestätigung wird durch ein schriftliches Dokument ausgestellt, das in einer der für die Erstellung des Auftrags geltenden Bedingungen versandt wird. Jede Diskrepanz zwischen den beiden Dokumenten muss vor dem Versand der Ware geklärt werden, wobei die Bestätigung das einzige gültige Dokument ist, um die zu liefernden Waren und die restlichen Vertragsbedingungen im Falle einer Diskrepanz zwischen dem Inhalt der beiden Dokumente zu definieren.

      Ausnahmsweise kann COUTH Bestellungen annehmen, die ohne Erfüllung der im obigen Absatz festgelegten Anforderungen (z.B. Annahme einer telefonischen Bestellung) getätigt wurden, wobei unter diesen Umständen das einzige gültige Dokument und die einzige vertragliche Verpflichtung für die Parteien das in der Bestätigung festgelegte Dokument ist, das gemäß den oben genannten Bedingungen erfüllt werden muss.

      In keinem Fall gelten die von COUTH abgegebenen Angebote oder Offerten als Bestätigung. Darüber hinaus werden diese Angebote oder Kostenvoranschläge als ungültig betrachtet und daher nicht angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Angebot oder Kostenvoranschlag über die oben genannten Kanäle einen verbindlichen Auftrag erteilt, es sei denn, in diesem Angebot wird ausdrücklich darauf hingewiesen.

      Schließlich behält sich COUTH, unbeschadet der Bestimmungen in den schriftlichen Vereinbarungen, die COUTH mit seinen Kunden unterzeichnet , das Recht vor, nach eigenem Ermessen einen Auftrag eines Kunden abzulehnen, ohne diese Ablehnung ausdrücklich begründen zu müssen.

      3- Lieferung


       

      Im Allgemeinen und sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders festgelegt, erfolgt der Verkauf “ab Werk”, d.h. COUTH stellt die Waren dem Kunden – oder dem von diesem mit dem Transport der Waren zu seinen Einrichtungen beauftragten Spediteur – in den Einrichtungen von COUTH zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt gehen alle Kosten (Transport, Versicherung, Zoll usw.) sowie die Risiken der Beschädigung oder des Verlusts der Waren zu Lasten des Kunden.

      Zu diesem Zweck versteht sich die Bereitstellung der Waren als deren Hinterlegung in den Einrichtungen von COUTH und die entsprechende Mitteilung an den Kunden oder alternativ an den beauftragten Spediteur, unabhängig davon, ob diese Mitteilung von COUTH telefonisch oder schriftlich erfolgt. Im Falle einer telefonischen Benachrichtigung wird das Vorliegen einer Benachrichtigung angenommen, wenn seit dem von COUTH mitgeteilten voraussichtlichen Lieferdatum dreißig (30) Tage vergangen sind, ohne dass der Kunde – oder der von ihm beauftragte Spediteur – die Waren in den Einrichtungen von COUTH abgeholt hat.

      COUTH wird niemals fixe, endgültige und/oder verbindliche Liefertermine anbieten. Diesbezüglich sind alle von COUTH angegebenen Liefertermine nur Schätzwerte und werden von COUTH in gutem Glauben und ausschließlich zum Zweck der Erleichterung einer reibungslosen Geschäftsbeziehung mitgeteilt. Demzufolge übernimmt COUTH keinerlei direkte oder indirekte Haftung für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich aus der Lieferung von Waren vor oder nach dem unverbindlich mitgeteilten voraussichtlichen Lieferdatum ergeben.

      Im Falle einer Verspätung des Kunden bei der Entgegennahme der in den vorgenannten Bedingungen bereitgestellten Waren behält sich COUTH das Recht vor, vom Kunden die Zahlung eines Betrags in Höhe der Lagerkosten zu fordern, die durch die Lagerhaltung der Materialien ab dem siebten Werktag nach der Bereitstellung der Waren bis zu deren tatsächlichem Empfang entstanden sind. Falls die Verspätung länger als neunzig (90) Tage andauert, kann COUTH nach eigenem Ermessen über sie verfügen, unbeschadet des Rechts der Firma COUTH, die Zahlung der hier angegebenen Lagerkosten zu verlangen.

      4- Preise und Zahlungsbedingungen


       

      Der vom Kunden in jeder Vereinbarung, sowohl individuell für jeden Artikel als auch allgemein in jeder Bestellung, zu zahlende Preis ist der in der Bestätigung ausdrücklich festgelegte Preis, gemäß den in der obigen Klausel 2 aufgeführten Bedingungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich des entsprechenden Mehrwertsteuersatzes

      Die Zahlung des Preises erfolgt im Allgemeinen und sofern von den Parteien nicht anders schriftlich zu den im ersten Unterabsatz der oben angeführten Klausel 2 genannten Bedingungen vereinbart, in bar und, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Datum der Ausstellung der entsprechenden Rechnung.

      • Die Form der Zahlung ist abhängig von den Berichten des Risikoversicherers.
      • Für Beträge in Höhe von 3.000 € wird ein Wechsel akzeptiert.

      COUTH behält sich das Recht vor, eine Bestellung nicht anzunehmen, falls mit dem Kunden keine Einigung über die Zahlungsmethode erzielt wird.

      Bei verspäteter Zahlung des vereinbarten Preises für die Lieferung der Ware werden automatisch Verzugszinsen gemäß dem Gesetz 3/2004 vom 29. Dezember 2004, das Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Handelsverkehr festlegt, fällig, wobei sich COUTH das Recht vorbehält, die Zahlung dieser Verzugszinsen zu fordern sowie alle anderen rechtlichen Schritte einzuleiten, die ihm aufgrund dieses Verzugs zustehen könnten.

      5- Eigentumsvorbehaltsklausel


       

      Der Kunde erwirbt nicht das Eigentum an dem Gerät (auch nicht teilweise eines seiner Elemente), und folglich bleibt das Gerät bis zu dem Zeitpunkt, an dem es vollständig bezahlt wurde, Eigentum von COUTH. Bis zur vollständigen Übertragung des Eigentums hat COUTH das Recht, jederzeit den Besitz des Geräts wiederzuerlangen, falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, die er im Rahmen des entsprechenden Auftrags übernommen hat, nicht oder auch teilweise nicht, nachkommt.

      Solange das Gerät im Eigentum von COUTH bleibt, kann der Kunde keinerlei Belastungen oder Lasten ignorieren oder zulassen.

      6- Fehlende Waren


       

      Nach Erhalt der Ware muss der Kunde unverzüglich eine Qualitäts- und Mengenkontrolle und Überprüfung der Ware durchführen. Zu diesem Zweck werden Reklamationen wegen fehlender Waren nur dann berücksichtigt, wenn COUTH innerhalb von vier (4) Tagen nach Erhalt der Ware eine schriftliche Mitteilung hierzu erhält.

      Waren, die unter fehlerhaften oder unbefriedigenden Bedingungen empfangen wurden, müssen COUTH ebenfalls auf die gleiche Weise und innerhalb des gleichen Zeitrahmens, wie im obigen Absatz angegeben, mitgeteilt werden.

      Wenn die in dieser Klausel angegebene Mitteilung nicht erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die Waren vom Kunden zu seiner Zufriedenheit empfangen wurden.

      7- Rückgaben


       

      Korrekt gelieferte und vom Kunden zufriedenstellend erhaltene Waren dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von COUTH nicht zurückgesandt werden.

      Wenn die Rückgabe von Waren akzeptiert wird, müssen diese Waren frachtfrei versandt werden und mit einem Vermerk versehen sein, der die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum sowie den Grund für die Rückgabe angibt.

      Rücksendungen werden nur akzeptiert, wenn sich alle Artikel in dem Zustand befinden, in dem sie geliefert wurden, ohne jegliche Kennzeichnung und in vollen Nutzungsbedingungen für COUTH.

      8- Gewährleistung


       

      COUTH garantiert seinem Kunden die korrekte Herstellung und Lieferung der Waren – wobei diese Garantie in der Reparatur oder dem Ersatz eines Artikels besteht – vorausgesetzt, dass die Warekorrekt eingebaut ist und sich im normalen Gebrauch befindet, Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist.

      Zu diesem Zweck tritt die von COUTH gewährte Gewährleistung nur dann in Kraft, wenn die Mängel an den Waren festgestellt und COUTH schriftlich mitgeteilt wurden, wobei die folgenden drei Umstände erfüllt sein müssen:

      • Die Maschine, in die die Waren eingebaut wurden, wurde innerhalb der zwölf (12) Monate vor der schriftlichen Mitteilung in Betrieb genommen.
      • Die schriftliche Benachrichtigung erfolgte innerhalb von achtzehn (18) Monaten nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung für diese Waren.
      • Ausschließliche Verwendung von Original-Elementen/Komponenten, die vom Hersteller geliefert wurden.

      Darüber hinaus gewährt COUTH die gleiche Gewährleistung auf reparierte oder ausgetauschte Elemente für sechs (6) Monate nach deren tatsächlicher Reparatur oder Austausch.

      Die Gewährleistung für die Reparatur oder den Ersatz eines Artikels schließt Transportkosten, Steuern oder andere Kosten im Zusammenhang mit dem Versand an das Zentrum aus, in dem die Reparatur oder der Ersatz nach Ansicht von COUTH durchgeführt werden sollte.

      Die Nachlieferung von Materialien, die repariert oder ersetzt werden sollen, wird auf die gleiche Art und Weise durchgeführt und verursacht die gleiche Kostenverteilung wie die in der obigen Klausel 3 angegebene ursprüngliche Lieferung.

      COUTH behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und Urteilsvermögen jedes vermeintlich fehlerhafte Produkt, das vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurde, zurückzufordern, das auf Kosten des Kunden an COUTH zurückgeschickt wird, um die entsprechenden Prüfungen zur Analyse des potenziellen Mangels durchzuführen.

      COUTH haftet nicht für Mängel an den Produkten, die auf Fehler in der Zeichnung, dem Design und/oder der Spezifikation des Kunden zurückzuführen sind. Schließlich wird COUTH, gemäß der in dieser Klausel angegebenen Haftungs- und Garantiebeschränkung niemals gegenüber seinem Kunden für eventuelle Schäden oder Entschädigungen haften, die dieser für die von COUTH gelieferten Produkte an Dritte zu zahlen hat. COUTH beschränkt sich gemäß den oben genannten Bedingungen auf die Reparatur und/oder den Ersatz fehlerhafter Waren.

      9- Beschreibungen und Illustrationen


       

      Alle von COUTH übermittelten Beschreibungen und Weiterleitung von Spezifikationen, Plänen und Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd und dienen lediglich dazu, eine allgemeine Vorstellung von den Produkten zu vermitteln, auf die sie sich beziehen, und sind nicht Teil der Vereinbarung.

      10- Gewerbliche Schutzrechte


       

      Alle von COUTH eingereichten Pläne, Beschreibungen und Informationen sind Eigentum von COUTH, was bedeutet, dass COUTH somit Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte ist, die von der geltenden spanischen und internationalen Gesetzgebung in dieser Angelegenheit anerkannt werden.

      11- Verpflichtungen des Kunden


       

      Der Kunde stellt sicher, dass alle Produkte von qualifiziertem und erfahrenem Personal verwendet und eingestellt werden. Wenn der Kunde aus irgendeinem Grund nicht weiß, wie die Produkte korrekt verwendet oder eingestellt werden, muss der Kunde eine schriftliche Anfrage an COUTH senden, um weitere Informationen und/oder erklärende Broschüren zu diesem Zweck zu erhalten.

      Der Kunde hält COUTH im Falle eines Unfalls oder eines Anspruchs eines Dritten, der durch eine fahrlässige Handlung oder Unterlassung des Kunden entsteht, vollständig schadlos.

      12- Salvatorische Klausel und Autonomie der Klauseln.


       

      Jede einzelne in diesen Bedingungen enthaltene Verpflichtung wird als gesonderte Verpflichtung betrachtet und als solche ausgeführt, unbeschadet der Nichtdurchsetzbarkeit jeder anderen Verpflichtung.

      Ebenso ist jede in diesem Dokument enthaltene Klausel völlig autonom und unabhängig, so dass die Aufhebung einer dieser Klauseln durch eine zuständige Behörde die Gültigkeit und Dauer der übrigen Klauseln nicht berührt, die in Kraft bleiben und zwischen den Parteien bindend sind.

      13- Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit


       

      Der Vertrag und die vorgenannten Verkaufsbedingungen für alle Waren, die von COUTH an einen seiner Kunden verkauft werden, unterliegen dem spanischen Recht und sind nach spanischem Recht auszulegen, und sowohl COUTH als auch der Kunde müssen in Übereinstimmung mit diesem handeln.

      Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer der oben genannten Verkaufsbedingungen, deren Auslegung, Ausführung und Nichtausführung verzichten die Parteien ausdrücklich auf ihr Recht, sich an jede andere Gerichtsbarkeit zu wenden und sich den Gerichten von San Sebastian, Spanien, zu unterwerfen.